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Was besagt die DSGVO?

Die DSGVO ist eine neue Datenschutzgrundverordnung, die in der gesamten EU gültig ist. Durch sie wird das Datenschutzrecht neu bestimmt, welches reglementiert, wie Unternehmen mit personenbezogenen und privaten Daten umzugehen haben. Nationale Regelungen, wie in Deutschland das noch angewendete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), müssen sich der neuen Verordnung unterordnen und werden neu verfasst.

Ziel der DSGVO ist die Vereinheitlichung des Datenschutzrechts innerhalb der Europäischen Union. Durch die neue Verordnung werden die einstmaligen unterschiedlichen Standards aufgehoben, sodass sich jedes Unternehmen auf einen einheitlichen Standard verlassen kann. Unternehmen außerhalb der EU müssen sich ebenfalls an die Verordnung halten, wenn sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Zeitgleich soll das neue Datenschutzrecht die Privatsphäre des Nutzer stärker sichern. Der Nutzer soll selbst bestimmen, welche Daten verarbeitet dürfen. Durch den Einsatz hoher Bußgelder bei Nichtbeachtung, soll die Einhaltung der Datenschutzverordnung gewährleistet werden.

Hinweis: Die Verordnung gilt nicht nur für große Shops und Betreiber, sondern für jedes Unternehmen, jeden Newsletter, jeden Blog und jede Homepage. Auch wir halten uns strikt an die neue Datenschutzverordnung, um ein höchstes Maß an Schutz im Netz zu gewährleisten und die Privatsphäre unserer Nutzer zu respektieren.

Wann tritt die Neuverordnung in Kraft

Rein theoretisch gilt sie schon ab dem 25. Mai 2016. Daran halten müssen sich die Mitgliedsstaaten allerdings erst aber dem 25. Mai 2018. Natürlich könnte man sich fragen, ob Deutschland die EU-Gesetze nicht erst noch national umsetzen muss. Da es sich allerdings um eine Verordnung handelt, tritt sie direkt in Kraft, anders als eine EU-Richtlinie. Mitgliedsstaaten haben einen kleinen Gestaltungsspielraum, die Standards werden aber weitgehend einheitlich gehalten. In Deutschland wurde das BDSG beispielsweise an die neue Verordnung zum Datenschutz angepasst.

Wer ist davon betroffen

Die EU-Verordnung betrifft für jegliche Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben. Auch nichteuropäische Unternehmen sind zur Einhaltung verpflichtet, wenn sie mindestens eine Niederlassung im Europäischen Raum haben oder wenn eine Datenverarbeitung von Daten der EU-Bürger erfolgt. In der neuen Verordnung ist strikt definiert, welche Daten die Privatsphäre betreffen und somit Sache vom Persönlichkeitsrecht sind. Dies wären beispielsweise alle Daten, die zur Identifizierung eines Bürgers beitragen könnten, wie Namen, Standortdaten, Kennnummern oder andere besondere Merkmale.

Zu personenbezogenen Daten gehören unter anderem:

  • Der Name
  • Die Adresse
  • Die E-Mail-Adresse
  • Handy- und Telefonnummern
  • Diverse Kontodaten
  • Kennzeichen der KFZ
  • Standortdaten
  • Die IP-Adresse
  • Cookies

In Deutschland kommen auf Händler und Unternehmen einige Änderungen zu, da hier aber schon recht hohe Anforderungen an den Datenschutz gelten, wird die Änderung nicht allzu drastisch ausfallen, wie in anderen Mitgliedsstaaten der EU. Grundsätzlich gelten folgende Grundsätze:

  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für den Grund verarbeitet werden, für welchen sie gedacht sind.
  • Datenrichtigkeit: Daten müssen aktuell, inhaltlich richtig und sachlich wiedergegeben werden.
  • Datensparsamkeit: Daten dürfen nur erhoben werden, wenn dies notwendig ist.
  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten, wenn keine Erlaubnis vorliegt. Eine Erlaubnis kann entweder aus der Einwilligung der jeweiligen Person oder einem Gesetz (TMG, BDSG, EU-DSGVO) resultieren.

Wie werden Verstöße gegen die Neuverordnung geahndet

Damit die Neuverordnung zum Datenschutz nicht nur theoretisch besteht, sondern auch in die Praxis umgesetzt wird, drohen hohe Bußgelder und Strafzahlungen bei Nichtbeachtung vom Persönlichkeitsrecht und unsachgemäßer Datenverarbeitung. Bisher lagen Bußgelder zwischen 50.000 Euro und 300.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes. Allerdings fielen die meisten Strafen eher milder aus. Die neue Verordnung sieht, im Vergleich dazu, drakonische Bußgelder von bis zu 20.000.000 Euro oder 4% des gesamten Vorjahresumsatzes für Schwarze Schafe vor. Für Unternehmen ist es daher umso wichtiger, Beschwerden umgehend ernst zu nehmen. Anfragen von Datenschutzbehörden sollten umgehend bearbeitet werden um Bußgelder wenn möglich zu vermeiden. Einem seriösem Unternehmen, das Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten legt, braucht sich grundsätzlich keine Sorgen wegen der neuen Verordnung zu machen.

Achtung: Auch wenn die Neuverordnung erst Ende Mai 2018 in Kraft tritt, können sich Gerichte schon heute auf sie berufen.

 

Permalink zum Artikel: https://www.abheyden-webhosting.de/blog_wasbesagtdiedsgvo.html

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